Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ZULETZT AKTUALISIERT: JULI 2025 · IN KRAFT SEIT: JULI 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Cyanwood, Technikumstrasse 84, 8400 Winterthur, Schweiz (nachfolgend «Cyanwood», «wir» oder «uns») und den Auftraggebern von Broadcast-Produktionssupport-Leistungen (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Sie»). Mit der Beauftragung von Leistungen akzeptieren Sie diese Bedingungen.
1. Definitionen
- «Leistungen» bezeichnet alle von Cyanwood erbrachten Broadcast-Produktionssupport-Services, insbesondere die Pakete Gallery & Playout Support, Engineering On-Call und Record-Path Basic Set.
- «Auftraggeber» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen bei Cyanwood bucht.
- «Produktion» bezeichnet ein konkretes Medien- oder Broadcast-Produktionsprojekt des Auftraggebers.
- «Buchung» bezeichnet die verbindliche Beauftragung eines oder mehrerer Leistungspakete für eine bestimmte Produktion.
- «Vereinbarung» bezeichnet diese AGB zusammen mit allfälligen schriftlichen Auftragsbestätigungen.
2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Cyanwood, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Eine Buchung gilt als verbindlich, wenn Cyanwood eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail ausstellt oder die Leistungserbringung aufnimmt. Der Auftraggeber muss mindestens 18 Jahre alt sein oder rechtlich befugt sein, im Namen einer juristischen Person zu handeln. Mündliche Nebenabreden gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Cyanwood.
3. Leistungsbeschreibung
Cyanwood erbringt folgende Leistungspakete:
- Gallery & Playout Support Package (CHF 900/Produktionstag): Vollständiger Gallery-Workflow mit Vision- und Tonmischpositionen, Record-Paths und Playout-bereitem Output, inkl. Engineering-Support vor Ort, Transport und Dokumentation.
- Engineering On-Call Add-On (CHF 400/Drehtag): Ergänzender Techniker vor Ort für Signalprüfungen, Routing und technischen Support in Koordination mit einem bestehenden Gallery-Setup. Tagesweise buchbar.
- Record-Path Basic Set (CHF 170/Buchung): Kompaktes Record-Path-Setup für kleinere Produktionen, inkl. technischer Einweisung und Setup-Support bei Übergabe.
Der genaue Leistungsumfang wird vor der Buchung schriftlich abgestimmt und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Cyanwood erbringt Leistungen primär in der Deutschschweiz. Produktionen ausserhalb dieses Bereichs sind nach individueller Absprache möglich.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle für die Planung notwendigen Angaben zum Produktionsformat, zum Veranstaltungsort und zu den Delivery-Anforderungen rechtzeitig bereitzustellen.
- Cyanwood ausreichenden Zugang zum Produktionsort zu verschaffen, um Setup, Tests und Abbau durchführen zu können.
- Änderungen am Produktionsformat oder Ablauf so früh wie möglich zu kommunizieren.
- Sicherzustellen, dass alle notwendigen Genehmigungen für die Produktionsstätte vorliegen.
- Die vereinbarten Zahlungsfristen einzuhalten.
Die missbräuchliche Nutzung von Cyanwood-Infrastruktur für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
5. Geistiges Eigentum
Alle von Cyanwood entwickelten Workflows, Routing-Schemata und technischen Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von Cyanwood, soweit sie nicht ausdrücklich als Teil des Lieferumfangs schriftlich übertragen werden. Die dem Auftraggeber ausgehändigten Routing-Dokumente dürfen für die eigene Produktion genutzt, aber nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Inhalte, die der Auftraggeber für die Produktion bereitstellt, verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Die gültigen Paketpreise sind:
- Gallery & Playout Support Package: CHF 900 pro Produktionstag
- Engineering On-Call Add-On: CHF 400 pro Drehtag
- Record-Path Basic Set: CHF 170 pro Buchung
Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich Cyanwood vor, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR zu berechnen. Zahlungsmittel: Banküberweisung. Weitere Zahlungsmethoden nach Absprache.
Stornierungsbedingungen
- Stornierung mehr als 7 Werktage vor dem Termin: keine Kosten
- Stornierung 3–7 Werktage vor dem Termin: 50 % des Paketpreises
- Stornierung weniger als 3 Werktage vor dem Termin: 100 % des Paketpreises
7. Leistungsspezifische Bedingungen (Services)
Terminplanung und Vorbereitung
Buchungen sollen möglichst frühzeitig erfolgen, um ausreichend Planungszeit sicherzustellen. Wir empfehlen eine Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen für das Record-Path Basic Set, 7 Werktagen für das Engineering On-Call Add-On und 10 Werktagen für das Gallery & Playout Support Package.
Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs müssen schriftlich beantragt und von Cyanwood schriftlich bestätigt werden. Kurzfristige Anpassungen auf dem Set, die den Kernumfang nicht wesentlich verändern, werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.
Vertraulichkeit
Cyanwood behandelt alle Produktionsinhalte und projektbezogenen Informationen vertraulich und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiter.
8. Haftungsausschluss und Gewährleistung
Cyanwood erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines erfahrenen Broadcast-Engineers. Für technische Ausfälle, die auf unvollständige Angaben des Auftraggebers, fehlerhafte Fremdinfrastruktur oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, übernimmt Cyanwood keine Haftung.
Die Haftung von Cyanwood ist auf den Betrag des jeweiligen Auftragswertes begrenzt, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt. Cyanwood übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinne, Folgeschäden oder indirekte Schäden.
Cyanwood kann keine Zusagen über bestimmte Ergebnisse machen, die von Faktoren ausserhalb des Leistungsumfangs abhängig sind (z. B. Netzwerkverfügbarkeit, Drittanbieter-Hardware).
9. Höhere Gewalt
Cyanwood ist nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle haftbar, die durch Ereignisse ausserhalb der eigenen Kontrolle verursacht werden – darunter Naturkatastrophen, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Streiks oder andere ausserordentliche Umstände. In solchen Fällen informiert Cyanwood den Auftraggeber schnellstmöglich und sucht gemeinsam nach einer Lösung.
10. Schadloshaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cyanwood von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der rechtswidrigen Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber entstehen, sofern Cyanwood kein eigenes Verschulden trifft.
11. Kündigung und Beendigung
Beide Parteien können eine Buchung aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die schwerwiegende Verletzung dieser AGB oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Bei einer Kündigung durch Cyanwood aus von ihr zu vertretendem Grund werden bereits geleistete Zahlungen anteilsmässig zurückerstattet. Rechte und Pflichten, die ihrem Wesen nach über das Vertragsende hinauswirken (Vertraulichkeit, Zahlungspflichten), bleiben bestehen.
12. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte am Sitz von Cyanwood (Winterthur, Kanton Zürich) zuständig, sofern keine anderslautende gesetzliche Vorschrift gilt.
Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst in einem direkten Gespräch zu klären, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.
13. Allgemeine Bestimmungen
- Gesamte Vereinbarung: Diese AGB, zusammen mit schriftlichen Auftragsbestätigungen, stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Verzicht: Das Nichtgeltendmachen eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
- Abtretung: Der Auftraggeber darf Rechte aus dieser Vereinbarung nicht ohne schriftliche Zustimmung von Cyanwood abtreten.
- Mitteilungen: Rechtswirksame Mitteilungen erfolgen per E-Mail oder eingeschriebenem Brief an die in der Auftragsbestätigung genannte Adresse.
14. Änderungen der AGB
Cyanwood behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (in der Regel 30 Tage) zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website abrufbar. Für laufende Buchungen gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültig waren.
15. Kontakt für rechtliche Anfragen
Cyanwood – Rechtliches
Technikumstrasse 84
8400 Winterthur, Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 52 763 41 29